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Stimmverteilung Adler-Hauptversammlung 1943: Landesausschuss-Vorsitzender Dresdner Bank Hagemeier: 30%, Dresdner Bank: 24%, Dresdner Bank-Notar W.N.: 19%, Deutsche Bank: 14%, Depotstimmen Dresdner Bank: 5%, Commerzbank: 5%, Sonstige: 3%.
Quelle: Amtsgericht Frankfurt HRB 386
Wie aus dem Diagramm über die Stimmverteilung der Adler-Hauptversammlung von 1943 hervorgeht, war Generaldirektor Hagemeier selbst Hauptaktionär, er hielt 30% der Anteile. Die Dresdner Bank folgte mit 24% Anteilen, addiert man jedoch die Depotstimmen hinzu sowie das Aktienpaket des Dresdner Bank Notars W.N., hatte die Dresdner Bank die Mehrheit der Stimmen in der Aktionärsversammlung, womit ihr Einfluss auf die Firmenpolitik dominant war. Gleichzeitig war auch Hagemeier Vorsitzender des Landes-Ausschusses der Dresdner Bank für Hessen und Frankfurt. Die Deutsche Bank besaß immerhin noch 14% der Anteile, die Commerzbank 5%.
Damit stellt sich Frage nach der Verantwortung für die Verbrechen im KZ Adlerwerke. Es konnte den Vertretern der Großbanken nicht entgangen sein, dass sie ihre außergewöhnlich hohen Renditen vor allem durch den Einsatz von Zwangsarbeitern und durch den Einsatz und die rasseideologisch begründete Vernichtung von KZ-Häftlingen erzielten.
Dass sie nicht angeklagt und verurteilt wurden, haben sie den politischen Verhältnissen nach dem zweiten Weltkrieg zu verdanken, vor allem der Änderung in der Politik der amerikanischen Regierung ab 1947. Denn seit der “containment” Politik von Truman im März 1947 wurden die Besiegten von einst zu Bundesgenossen im Kampf gegen den Bolschewismus. Und auch die neu gegründete Bundesregierung hatte wenig Interesse an einer gründlichen Verfolgung verantwortlicher Nationalsozialisten, waren es doch zu viele kleine, mittlere und große Funktionsträger, auf die man glaubte beim Wiederaufbau der Gesellschaft nicht verzichten zu können.