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Vorenthaltener Lohn

Zwischen dem 22. August 1944 und dem 23. März 1945 arbeiteten in den Adlerwerken durchschnittlich ständig 1000 KZ-Häftlinge täglich 12 Stunden, 7 Tage in der Woche an insgesamt etwa 212 Tagen oder 30 Wochen. Sie erhielten keinen Lohn. Für Verpflegung zahlte die Werksleitung täglich 80 Reichspfennig pro Häftling.

Der durchschnittliche Lohn im Jahr 1944 und 1945 betrug in Deutschland für angelernte Arbeiter und Facharbeiter 106,5 Reichspfennig die Stunde.

Vorenthaltener Lohn pro Häftling: 212 x 12 = 2544 Stunden x 106,5 Reichspfennig = 2709,36 RM
Vorenthaltener Lohn insgesamt: 2.709,36 x 1000 Häftlnge = 2.709.360 RM
(minus 169,60 RM Verpflegung, die wir jedoch vernachlässigen, da die Häftlinge praktisch nichts zu essen bekamen.)

Da wir in unserer Rechnung — der Einfachheit halber — jegliche Zuschläge vernachlässigen, stellt der von uns errechnete vorenthaltene Lohn nur eine Minimalgröße dar. Bei einem angenommenen »Normal«arbeitstag von 10 Stunden und einer angenommenen »Normal«arbeitswoche von 6 Tagen leisteten die Häftlinge 727 Stunden Mehrarbeit, für die ein deutscher Arbeiter Mehrarbeitszuschläge erhielt, ebenso für die Nachtarbeit und die Sonn- und Feiertagsarbeit. Weiterhin fehlen in unserer Rechnung jegliche Versicherungsabgaben und Krankheitsgelder.

Insgesamt konnten also die Adlerwerke und deren Aktionäre mit einem Extra-Profit von 2.709.360 Reichsmark »arbeiten«. Dieser Betrag mit (angenommenen) 6% Verzinsung angelegt, ergibt im Jahr 1999 64.889.879,64 DM. Die Währungsreform haben wir dabei unberücksichtigt gelassen, da wir davon ausgehen, dass die Dresdner Bank und die Adlerwerke nicht Geld umtauschen mussten – wie die Mehrheit der Bevölkerung –, sondern den Betrag in Produktionsanlagen etc. anlegten. So betrachtet ist natürlich der oben angegebene Wert nur ein Bruchteil des tatsächlichen. Das sogenannte Wirtschaftswunder basiert zu einem Teil also auch auf der bis zur Vernichtung verwerteten Arbeitskraft von Zwangsarbeitern und KZ-Häftlingen.