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Entschädigung wird nicht gewährt

Die Forderung des LAGG an Triumph Adler und an den früheren Mehrheitsaktionär Dresdner Bank war, den elf überlebenden KZ-Häftlingen eine angemessene Entschädigung zu zahlen.

Dies wurde der Dresdner Bank im Anschluss an die Demonstration 1995 durch die Übergabe eines offenen Briefes mitgeteilt. Die Dresdner Bank bestreitet jedoch eine konkrete Verantwortung. Lediglich durch die Spende des LAGG e.V., eine größere Summe eines anonymen Spenders und einige Einzelspenden konnte den Überlebenden eine symbolische Summe übergeben werden. Der anonyme Spender stellte sich später als der Baukonzern Philipp Holzmann heraus. Zu dem Zeitpunkt war Holzmann zusammen mit Roland Ernst Eigner der Adlerwerke.

Der Verein hatte inzwischen ein Aktienpaket der Dresdner Bank gekauft, um bei der Jahreshauptversammlung, die am 23. Mai 1997 in der Höchster Jahrhunderthalle stattfand, Anträge stellen zu können. Ein Antrag fordert von den Aktionären, auf einen Pfennig der Dividende zugunsten eines Fonds für die überlebenden Zwangsarbeiter zu verzichten.

Dieser Antrag wurde mit der Einladung zur Aktionärsversammlung der Dresdner Bank verschickt. In der dort abgedruckten Stellungnahme des Vorstands heißt es: Wir schlagen vor, den Antrag abzulehnen. »Die Hinweise der Antragsteller auf die Beschäftigung von Zwangsarbeitern während des Zweiten Weltkrieges beziehen sich auf eine Gesellschaft (Adlerwerke, d.Verf.), an der die Dresdner Bank Altbank seinerzeit mit etwas mehr als 10% beteiligt war. Hieraus kann eine Verantwortlichkeit der heutigen Dresdner Bank und ihrer Aktionäre nicht abgeleitet werden.« Der Antrag selbst wurde nicht abgestimmt, abgestimmt wurde lediglich der Antrag des Vorstands auf die Erhöhung der Dividende. Dagegen stimmten nur etwa 0,1 Prozent. Zuvor hatte der Vorstandssprecher Sarrazin in Entgegnung auf den Redebeitrag eines Vertreters des LAGG den »generellen Vorwurf einer Verbrechensbeteiligung« zurückgewiesen. Aus dem konkreten Sachverhalt, einer Haltung von 10% der Aktien, könne keine Verantwortung abgeleitet werden. Die Dresdner Bank entziehe sich jedoch nicht der gemeinschaftlichen Verantwortung aller Deutschen, womit jedoch eine Entschädigung auch zu Lasten aller Deutschen gehen müsse.

In Wirklichkeit besaß die Dresdner Bank bis nach 1945 das zweitgrößte Aktienpaket, und fast die Hälfte der Aktien lagen in ihrem Einflussbereich (Depot-Stimmrecht usw). Ab 1939 stellte die Dresdner Bank in Person ihres eigenen Aufsichtsratsvorsitzenden Carl Goetz, (der von 1931 bis 1939 auch Vorstandsvorsitzender der Dresdner Bank war) den Aufsichtsratsvorsitz bei den Adlerwerken. Die Dresdner Bank war als Hausbank den Adlerwerken bei der »Arisierung« riesiger Nachbar-Areale im Gallusviertel mehr als nur behilflich. Doch selbst, wenn man Herrn Sarrazin beim Wort nimmt — hört bei 10 Prozent Aktienanteil die Verantwortung auf? Oder geht sie unter in einer allgemeinen Verantwortung Aller (und damit »Schwamm drüber«)?

Im Juli 1998 gelang es zumindest, die Dresdner Bank dazu zu bewegen, den damals noch lebenden ehemaligen Häftlingen des KZ Adlerwerke insgesamt 80.000 DM zu überweisen. Doch auch dann noch stand sie nicht zu ihrer historischen Verantwortung – Vertreter der Bank bestanden darauf, dass es sich nicht um Entschädigung handele, sondern um »humanitäre Hilfe«.